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Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung der JETUP-Plattform

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung (im Folgenden - die "Vereinbarung") wird zwischen LLC "JETUP", eingetragen unter der Adresse: Uznadze Str., 111, b. 11, Gebäude 2, Didube Bezirk, Tiflis, Georgien (im Folgenden - das "Unternehmen"), und jeder natürlichen oder juristischen Person, die die JETUP-Plattform nutzt (im Folgenden - der "Nutzer"), geschlossen.

1.2. Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, vertrauliche Informationen zu schützen, die vom Unternehmen an den Nutzer weitergegeben werden können oder vom Nutzer im Prozess der Nutzung der JETUP-Plattform erhalten werden.

1.3. Durch die Annahme der Bedingungen der Nutzungsvereinbarung der JETUP-Plattform stimmt der Nutzer auch den Bedingungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung zu.

1.4. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Nutzer beginnt, die JETUP-Plattform zu nutzen, und gilt auf unbestimmte Zeit oder bis zu dem Zeitpunkt ihrer Beendigung gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen.

2. Definition vertraulicher Informationen

2.1. Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet "Vertrauliche Information" jede Information, die:

  • vom Unternehmen an den Nutzer in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder jeder anderen Form übermittelt wird;

  • dem Nutzer im Prozess der Nutzung der JETUP-Plattform zugänglich wird;

  • als "vertraulich", "geschützt", "intern" oder in ähnlicher Weise gekennzeichnet ist;

  • aufgrund ihrer Art oder ihres Inhalts vernünftigerweise als vertraulich betrachtet werden sollte.

2.2. Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere:

  • Informationen über auf der JETUP-Plattform verwendete Technologien;

  • Daten über andere Plattformnutzer;

  • Informationen über auf der Plattform platzierte Projekte und Startups;

  • Finanzinformationen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens oder der Plattform;

  • Informationen über die Geschäftsprozesse und Strategien des Unternehmens;

  • jede nicht-öffentliche Information bezüglich der Tokenisierung von Vermögenswerten und Smart Contracts;

  • Daten über den Prozess der Tokenisierung von Vermögenswerten, einschließlich technischer Details der Token-Erstellung und Informationen über erstellte Token.

2.3. Folgendes sind keine Vertraulichen Informationen:

  • Informationen, die ohne Verschulden des Nutzers öffentlich zugänglich sind oder werden;

  • Informationen, die dem Nutzer vor dem Erhalt vom Unternehmen bekannt waren, was dokumentiert werden kann;

  • Informationen, die der Nutzer von Dritten ohne Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen erhalten hat.

3. Verpflichtungen des Nutzers

3.1. Der Nutzer verpflichtet sich:

  • die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen zu wahren und alle notwendigen Maßnahmen zu ihrem Schutz zu ergreifen, mit mindestens der gleichen Sorgfalt, mit der er seine eigenen vertraulichen Informationen schützt;

  • Vertrauliche Informationen ausschließlich für die Zwecke zu verwenden, für die sie bereitgestellt wurden, und in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen der JETUP-Plattform;

  • Vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens an Dritte weiterzugeben;

  • das Unternehmen sofort über jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen zu informieren, die dem Nutzer bekannt wird;

  • auf Anfrage des Unternehmens unverzüglich alle Vertraulichen Informationen und ihre Kopien zurückzugeben oder zu vernichten.

3.2. Der Nutzer erkennt an, dass jeder Verstoß gegen die Vertraulichkeit dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen kann, und stimmt zu, für solche Verstöße gemäß dieser Vereinbarung und geltendem Recht zu haften.

3.3. Der Nutzer verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen nicht zur Erstellung ähnlicher oder konkurrierender Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden, sowie sie nicht für Zwecke zu verwenden, die den Interessen des Unternehmens zuwiderlaufen.

3.4. Wenn der Nutzer gesetzlich oder durch die Anforderung autorisierter Regierungsbehörden verpflichtet ist, Vertrauliche Informationen offenzulegen, muss er:

  • das Unternehmen unverzüglich darüber informieren (wenn nicht gesetzlich verboten);

  • alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Menge der offengelegten Informationen zu minimieren;

  • von den Empfängern der Informationen verlangen, deren Vertraulichkeit zu wahren.

4. Haftung und Sanktionen

4.1. Der Nutzer erkennt an, dass ein Verstoß gegen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen kann, der in Geldwert schwer zu bewerten ist. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen das Recht auf gerichtlichen Schutz seiner Rechte, einschließlich des Rechts, ein Verbot der weiteren Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen zu verlangen.

4.2. Im Falle der Verletzung einer der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Nutzer hat das Unternehmen das Recht, nach eigenem Ermessen die folgenden Sanktionen anzuwenden:

  • sofortige Beendigung des Zugangs des Nutzers zur JETUP-Plattform;

  • Löschung des Nutzerkontos;

  • Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 (zehntausend) US-Dollar für jeden Fall der Verletzung;

  • Forderung nach Entschädigung aller Verluste, die dem Unternehmen infolge des Verstoßes entstanden sind, einschließlich entgangener Gewinne und Rufschädigung.

4.3. Die Anwendung der in Absatz 4.2 vorgesehenen Sanktionen schließt das Recht des Unternehmens nicht aus, andere durch die Gesetzgebung vorgesehene Rechtsmittel zu nutzen.

4.4. Der Nutzer stimmt zu, dass das Unternehmen im Falle eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung das Recht hat, Informationen über die Tatsache des Verstoßes und die Identität des Verletzers gegenüber anderen Nutzern der JETUP-Plattform und Dritten offenzulegen.

4.5. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Unternehmen alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der Rechte des Unternehmens in Verbindung mit der Verletzung dieser Vereinbarung zu erstatten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und Ausgaben für Rechtsdienstleistungen.

5. Laufzeit und Beendigung der Vereinbarung

5.1. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Nutzer beginnt, die JETUP-Plattform zu nutzen, und gilt auf unbestimmte Zeit.

5.2. Die Verpflichtungen zur Nichtoffenlegung Vertraulicher Informationen, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind, bleiben für 5 (fünf) Jahre nach Beendigung der Nutzung der JETUP-Plattform durch den Nutzer oder der Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft, je nachdem, was später eintritt.

5.3. Das Unternehmen hat das Recht, diese Vereinbarung im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen eine ihrer Bestimmungen einseitig zu kündigen. In diesem Fall muss der Nutzer sofort die Nutzung aller Vertraulichen Informationen einstellen und alle Kopien zurückgeben oder vernichten.

5.4. Der Nutzer hat nicht das Recht, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen. Die Beendigung der Nutzung der JETUP-Plattform entbindet den Nutzer nicht von den Verpflichtungen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen, die während des Zeitraums der Plattformnutzung erhalten wurden.

5.5. Im Falle von Gesetzesänderungen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig machen, bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung in Kraft, und die ungültigen Bestimmungen müssen durch die in ihrer Bedeutung ähnlichsten gültigen Bestimmungen ersetzt werden.

5.6. Die Beendigung dieser Vereinbarung entbindet die Parteien nicht von der Haftung für ihre Verletzung, die während der Gültigkeitsdauer begangen wurde.

6. Schlussbestimmungen

6.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Georgiens und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

6.2. Alle aus dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit ihr entstehenden Streitigkeiten unterliegen der Lösung vor den Gerichten Georgiens gemäß der geltenden Gesetzgebung.

6.3. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Gegenstands der Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

6.4. Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung.

6.5. Keine Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Vereinbarung sind gültig, es sei denn, sie werden schriftlich vorgenommen und von beiden Parteien unterzeichnet oder vom Nutzer durch fortgesetzte Nutzung der JETUP-Plattform nach der Veröffentlichung von Änderungen akzeptiert.

6.6. Der Nutzer hat nicht das Recht, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens an Dritte zu übertragen.

6.7. Das Unternehmen hat das Recht, die Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit durch Veröffentlichung einer neuen Version auf der JETUP-Plattform zu ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach der Veröffentlichung von Änderungen bedeutet die Zustimmung des Nutzers zu den neuen Bedingungen.

6.8. Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser Vereinbarung hat die englische Version Vorrang.

6.9. Diese Vereinbarung ist in russischer und englischer Sprache verfasst. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Texten in russischer und englischer Sprache hat der englische Text Priorität.

6.10. Der Nutzer bestätigt, dass er alle Bestimmungen dieser Vereinbarung gelesen und verstanden hat und damit einverstanden ist, rechtlich an ihre Bedingungen gebunden zu sein.

Letzte Aktualisierung: 01.05.2025