Optionen-Tokenisierungsvereinbarung
Optionen-Tokenisierungsvereinbarung auf der JETUP-Plattform |
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Diese Optionen-Tokenisierungsvereinbarung (im Folgenden - die "Vereinbarung") wird zwischen LLC "JETUP", eingetragen unter der Adresse: Uznadze Str., 111, b. 11, Gebäude 2, Didube Bezirk, Tiflis, Georgien (im Folgenden - das "Unternehmen"), und dem Nutzer der JETUP-Plattform (im Folgenden - der "Nutzer") geschlossen.
1.2. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bereitstellung von Dienstleistungen durch das Unternehmen, um dem Nutzer Zugang zu den Optionen-Tokenisierungswerkzeugen auf der JETUP-Plattform zu geben.
1.3. Begriffe und Definitionen:
-
JETUP-Plattform - Informationstechnologiesystem, das sich im Internet unter der Adresse jetup.org befindet.
-
Option - ein Vertrag, durch den eine Partei das Recht, aber nicht die Verpflichtung erhält, einen bestimmten Vermögenswert zu einem bestimmten Preis innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen oder zu verkaufen.
-
Tokenisierung - der Prozess der Erstellung einer digitalen Darstellung einer Option unter Verwendung der Blockchain-Technologie.
-
Token - eine digitale Darstellung einer Option, die als Ergebnis des Tokenisierungsprozesses erstellt wurde.
2. Gegenstand der Vereinbarung
2.1. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung stellt das Unternehmen dem Nutzer Zugang zu den Werkzeugen zur Tokenisierung von Optionen zur Verfügung, die ihm für den Erwerb von Aktien oder Anteilen an Unternehmen gehören.
2.2. Der Tokenisierungsdienst besteht in der Bereitstellung einer einfachen nicht-exklusiven Lizenz für den Nutzer zur Nutzung des Software- und Hardware-Komplexes des Unternehmens, der die Erstellung digitaler Darstellungen von Anspruchsrechten aus dem Optionsvertrag ermöglicht.
2.3. Das Ergebnis des Tokenisierungsdienstes ist die Erstellung eines Tokens, der als einziges und unbestreitbares Mittel zur Bescheinigung der Rechte auf den Erhalt von Aktien oder Unternehmensanteilen gemäß den Bedingungen der Option fungiert.
3. Rechte und Pflichten der Parteien
3.1. Das Unternehmen verpflichtet sich:
-
Dem Nutzer Zugang zu Tokenisierungswerkzeugen auf der JETUP-Plattform zu gewähren.
-
Die technische Möglichkeit zur Erstellung von Token durch den Nutzer sicherzustellen.
-
Die Vertraulichkeit von Informationen über die tokenisierten Optionen des Nutzers zu wahren.
3.2. Das Unternehmen hat das Recht:
-
Änderungen und Verbesserungen an den Tokenisierungswerkzeugen ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzers vorzunehmen.
-
Den Zugang des Nutzers zu den Tokenisierungswerkzeugen im Falle eines Verstoßes gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung oder der Nutzungsvereinbarung der JETUP-Plattform auszusetzen oder zu beenden.
3.3. Der Nutzer verpflichtet sich:
-
Die Tokenisierungswerkzeuge gemäß ihrem Zweck und den Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen.
-
Den Zugang zu den Tokenisierungswerkzeugen nicht an Dritte weiterzugeben.
-
Selbständig die Verantwortung für die Sicherheit der erstellten Token und den Zugang zu ihnen zu tragen.
3.4. Der Nutzer hat das Recht:
-
Token für Optionen zu erstellen, die ihm gehören.
-
Nach eigenem Ermessen über erstellte Token zu verfügen.
3.5. Der Nutzer ist der Emittent der Token, die mit den technischen Möglichkeiten der Plattform ausgegeben werden.
4. Tokenisierungsprozess
4.1. Die Tokenisierung von Optionen wird vom Nutzer selbständig mit den vom Unternehmen auf der JETUP-Plattform bereitgestellten Werkzeugen durchgeführt.
4.2. Um eine Option zu tokenisieren, muss der Nutzer eine gültige Option für den Erwerb von Aktien oder Anteilen an einem Unternehmen besitzen.
4.3. Der Tokenisierungsprozess umfasst die folgenden Phasen:
-
Eingabe von Daten über die Option durch den Nutzer in ein spezielles Formular auf der JETUP-Plattform.
-
Bestätigung der Richtigkeit der eingegebenen Daten durch den Nutzer.
-
Generierung eines Tokens durch das System der JETUP-Plattform.
-
Aufzeichnung von Informationen über das Token in der Blockchain.
4.4. Nach Abschluss des Tokenisierungsprozesses erhält der Nutzer eine eindeutige Token-Kennung.
5. Rechtlicher Status von Token
5.1. Ein Token, das als Ergebnis der Optionentokenisierung erstellt wurde, ist eine digitale Darstellung der durch die Option gewährten Rechte.
5.2. Das Token ist kein Wertpapier, Finanzinstrument oder anderer Vermögenswert, der durch die Wertpapiermarktgesetzgebung reguliert wird.
5.3. Der Besitz eines Tokens gewährt seinem Inhaber keine Rechte in Bezug auf das Unternehmen oder die JETUP-Plattform.
5.4. Die Übertragung eines Tokens an eine andere Person bedeutet die Übertragung der Rechte, die durch die entsprechende Option gewährt werden.
6. Haftung der Parteien
6.1. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für:
-
Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der vom Nutzer tokenisierten Optionen.
-
Jegliche Verluste, die dem Nutzer infolge der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Tokenisierungswerkzeuge entstehen.
-
Verlust des Zugangs zu erstellten Token durch den Nutzer.
6.2. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für:
-
Die Richtigkeit der während der Tokenisierung von Optionen bereitgestellten Informationen.
-
Die Sicherheit und Vertraulichkeit der Zugangsdaten zu erstellten Token.
-
Jegliche Handlungen mit Token, einschließlich ihrer Übertragung an Dritte.
6.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung kann dem Nutzer das Recht zur Nutzung der Tokenisierungswerkzeuge auf der JETUP-Plattform entzogen werden.
7. Vertraulichkeit
7.1. Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit von Informationen zu wahren, die sie im Verlauf der Ausführung dieser Vereinbarung erhalten.
7.2. Das Unternehmen verpflichtet sich, keine Informationen über die tokenisierten Optionen des Nutzers an Dritte weiterzugeben, außer in Fällen, die durch die Gesetzgebung vorgesehen sind.
8. Laufzeit der Vereinbarung und Beendigung
8.1. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Annahme durch den Nutzer in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit gültig.
8.2. Das Unternehmen hat das Recht, diese Vereinbarung einseitig im Falle eines Verstoßes durch den Nutzer gegen ihre Bedingungen oder die Bedingungen der Nutzungsvereinbarung der JETUP-Plattform zu kündigen.
8.3. Der Nutzer hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit zu kündigen, indem er die Nutzung der Tokenisierungswerkzeuge auf der JETUP-Plattform einstellt.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Georgiens und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
9.2. Alle Streitigkeiten, die aus dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit ihr entstehen, werden in den Gerichten Georgiens gemäß der geltenden Gesetzgebung gelöst.
9.3. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung führt nicht zur Ungültigkeit der Vereinbarung als Ganzes.
9.4. Diese Vereinbarung ist in russischer Sprache verfasst. Im Falle von Diskrepanzen zwischen dem Text der Vereinbarung in russischer Sprache und seiner Übersetzung in eine andere Sprache hat der Text der Vereinbarung in russischer Sprache Vorrang.
9.5. Der Nutzer bestätigt, dass er alle Bestimmungen dieser Vereinbarung gelesen, verstanden und ihnen zugestimmt hat und auch, dass er über alle notwendigen Rechte und Befugnisse verfügt, um diese Vereinbarung abzuschließen.
Letzte Aktualisierung: 01.05.2025