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Optionsveräußerungsvereinbarung

Optionsveräußerungsvereinbarung

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Diese Mustervereinbarung umreißt die Standardbedingungen für Optionsabtretungen auf der JetUP-Plattform. (Nur zu Referenzzwecken)

Diese Vereinbarung (im Folgenden - "Vereinbarung") wird zwischen dem Verkäufer einerseits und dem Käufer andererseits, gemeinsam als die "Parteien" bezeichnet, unter Nutzung der Dienste der JETUP-Plattform (im Folgenden - "Plattform") wie folgt geschlossen:

1. Gegenstand der Vereinbarung

1.1. Der Veräußerer verpflichtet sich, dem Erwerber das Recht (aber nicht die Verpflichtung) einzuräumen, einen Anteil/Aktien an der Gesellschaft [Name der Gesellschaft] (im Folgenden - "Basiswert") zu den in dieser Vereinbarung definierten Bedingungen (im Folgenden - "Option") zu erwerben.

1.2. Der Erwerber verpflichtet sich, dem Veräußerer eine Gebühr für die Einräumung der Option (im Folgenden - "Prämie") zu zahlen.

2. Optionsbedingungen

2.1. Basiswert: [Beschreibung des Anteils/der Aktien, die Gegenstand der Option sind]

2.2. Menge des Basiswerts: [Anzahl der Anteile/Aktien]

2.3. Ausübungspreis der Option: [Betrag] pro [Einheit des Basiswerts]

3. Prämie und Zahlungsverfahren

3.1. Die Höhe der Prämie beträgt [Betrag] pro [Einheit des Basiswerts].

3.2. Der Gesamtbetrag der Prämie im Rahmen dieser Vereinbarung beträgt [Betrag].

3.3. Die Zahlung der Prämie erfolgt durch den Käufer innerhalb von [Anzahl] Tagen ab Abschluss dieser Vereinbarung durch Überweisung digitaler Buchhaltungseinheiten auf das Konto des Verkäufers auf der Plattform.

4. Verfahren zur Ausübung der Option

4.1. Zur Ausübung der Option sendet der Käufer spätestens am Verfallsdatum der Option eine Benachrichtigung an den Verkäufer über die Plattform.

4.2. Im Falle der Ausübung der Option verpflichtet sich der Verkäufer, den Basiswert innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Ausübung der Option und Zahlung des Ausübungspreises an den Käufer zu übertragen.

4.3. Die Zahlung des Ausübungspreises der Option erfolgt durch den Käufer durch Überweisung digitaler Buchhaltungseinheiten auf das Konto des Verkäufers auf der Plattform.

5. Tokenisierung der Option

5.1. Der Käufer hat das Recht, die erworbene Option mit den Werkzeugen der Plattform zu tokenisieren.

5.2. Die Tokenisierung der Option wird vom Käufer selbständig und auf eigenes Risiko durchgeführt. Der Verkäufer und die Plattform sind nicht für die Folgen der Tokenisierung der Option verantwortlich.

5.3. Im Falle der Übertragung der tokenisierten Option an einen Dritten werden die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf den neuen Token-Inhaber übertragen.

6. Rechte und Pflichten der Parteien

6.1. Der Verkäufer verpflichtet sich:

  • Dem Käufer vollständige und genaue Informationen über den Basiswert zur Verfügung zu stellen.

  • Im Falle der Ausübung der Option den Basiswert gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung an den Käufer zu übertragen.

6.2. Der Käufer verpflichtet sich:

  • Die Prämie gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung rechtzeitig zu zahlen.

  • Im Falle der Ausübung der Option den Ausübungspreis gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu zahlen.

6.3. Die Parteien haben andere Rechte und tragen andere Verpflichtungen, die durch die geltende Gesetzgebung und diese Vereinbarung vorgesehen sind.

7. Haftung der Parteien

7.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung tragen die Parteien Verantwortung gemäß der geltenden Gesetzgebung Georgiens und dieser Vereinbarung.

7.2. Im Falle eines Verstoßes durch den Verkäufer gegen die Verpflichtung zur Übertragung des Basiswerts bei Ausübung der Option zahlt der Verkäufer dem Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von [0,1]% des Ausübungspreises der Option für jeden Tag des Verzugs.

7.3. Im Falle eines Verstoßes durch den Käufer gegen die Zahlungsbedingungen der Prämie oder des Ausübungspreises der Option zahlt der Käufer dem Verkäufer eine Vertragsstrafe in Höhe von [0,1]% des nicht gezahlten Betrags für jeden Tag des Verzugs.

8. Höhere Gewalt

8.1. Die Parteien werden von der Haftung für teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, wenn diese Nichterfüllung eine Folge von Umständen höherer Gewalt war, die nach Abschluss der Vereinbarung als Folge außergewöhnlicher Ereignisse eingetreten sind, die die Partei weder vorhersehen noch durch angemessene Maßnahmen verhindern konnte.

8.2. Zu den Umständen höherer Gewalt gehören Ereignisse, auf die die Partei keinen Einfluss ausüben kann und für deren Auftreten sie keine Verantwortung trägt, zum Beispiel: Erdbeben, Überschwemmung, Feuer sowie Streik, Regierungsdekrete oder Anordnungen staatlicher Stellen.

9. Streitbeilegung

9.1. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Parteien zu Fragen entstehen können, die im Text dieser Vereinbarung nicht gelöst sind, werden durch Verhandlungen auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung gelöst.

9.2. Wenn sie während der Verhandlungen nicht gelöst werden, werden strittige Fragen in der durch die geltende Gesetzgebung Georgiens festgelegten Weise gerichtlich gelöst.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und ist bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen durch die Parteien gültig.

10.2. Alle Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung sind nur gültig, wenn sie schriftlich vorgenommen und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet sind.

10.3. Diese Vereinbarung ist in zwei Exemplaren gleicher Rechtskraft erstellt, ein Exemplar für jede der Parteien.

10.4. In allen anderen Angelegenheiten, die nicht durch diese Vereinbarung vorgesehen sind, werden die Parteien von der geltenden Gesetzgebung Georgiens und den Plattformregeln geleitet.

Letzte Aktualisierung: 01.05.2025