Optionsveräußerungsvereinbarung
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(Öffentliche Version)
DieseDer Mustervereinbarungvorliegende umreißt die Standardbedingungen für Optionsabtretungen auf der JETUP-Plattform.Vertrag (Nurnachfolgend zu Referenzzwecken)
Diese Vereinbarung (im Folgenden - "Vereinbarung"„Vertrag") wird zwischengeschlossen zwischen:
JETUP LLC, einer juristischen Person, eingetragen gemäß dem VerkäuferRecht einerseitsGeorgiens, mit Sitz in Tiflis, Georgien, handelnd als Plattformbetreiber (nachfolgend „Plattform") und Veräußerer (nachfolgend „Veräußerer"),
und
dem KäuferErwerber, andererseits,einer natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „Erwerber"),
gemeinsam bezeichnet als die„Parteien", "Parteien"einzeln bezeichnet,als unter„Partei", Nutzungüber der Dienste der JETUP-Plattform (im Folgenden - "Plattform") wie folgt geschlossen:Folgendes:
1. Gegenstand der Vereinbarung
Vertragsgegenstand
1.1. Der Veräußerer verpflichtet sich, demeine Option (nachfolgend „Option") bezüglich einer auf der Plattform verfügbaren Gesellschaft (nachfolgend „Gesellschaft") zu übertragen, und der Erwerber verpflichtet sich, diese anzunehmen.
1.2. Die Option IST KEIN Wertpapier, kein Anteil oder keine Aktie an der Gesellschaft, kein Finanzinstrument oder sonstiger besonders regulierter Rechtsgegenstand.
1.3. Die Option stellt das Recht (aberdar, nicht die Verpflichtung) einzuräumen,zukünftig einen Anteil/Kaufvertrag über Anteile/Aktien an der Gesellschaft [Name der Gesellschaft] (im Folgenden - "Basiswert") zu den in dieserdiesem VereinbarungVertrag definiertenfestgelegten Bedingungen (im Folgenden - "Option") zu erwerben.abzuschließen.
1.2.4. Der Erwerber verpflichtet sich, dem Veräußerer eine Gebühr für die EinräumungBesitz der Option (imverleiht Folgendendem -Inhaber "Prämie")nicht zudie zahlen.Rechte und Pflichten eines Wertpapier-, Anteils- oder Aktieninhabers der Gesellschaft.
2.
1.5. OptionsbedingungenExklusivität der JETUP-Plattform
2.1.Kritisch Basiswert:wichtige [BeschreibungBedingung: Die Parteien erkennen an und stimmen bedingungslos zu, dass jegliche Transaktionen mit Optionen, einschließlich des Anteils/dererstmaligen Aktien,Erwerbs dievon GegenstandOptionen, der Optionspäteren sind]
2.2.von MengeOptionsrechten desan Basiswerts: [AnzahlDritte, der Anteile/Aktien]
2.3.von AusübungspreisOptionen, der Option:Teilung [Betrag]von pro [Einheit des Basiswerts]
3. Prämie und Zahlungsverfahren
3.1. Die HöheOptionen, der PrämieVererbung beträgtvon [Betrag] pro [Einheit des Basiswerts].
3.2. Der GesamtbetragOptionen, der PrämieAusübung imvon Rahmen dieser Vereinbarung beträgt [Betrag].
3.3. Die ZahlungOptionen, der Prämie erfolgt durch den Käufer innerhalbTokenisierung von [Anzahl]Optionen Tagensowie abjegliche Abschlussanderen dieserVerfügungsgeschäfte, Vereinbarung durch Überweisung digitaler Buchhaltungseinheiten auf das Konto des Verkäufers auf der Plattform.
4. Verfahren zur Ausübung der Option
4.1. Zur Ausübung der Option sendet der Käufer spätestens am Verfallsdatum der Option eine Benachrichtigung an den VerkäuferAUSSCHLIESSLICH über die Plattform.JETUP-Plattform unter zwingender Einhaltung der von der Plattform festgelegten Verfahren und Durchführung aller erforderlichen KYC/AML-Prüfungen erfolgen dürfen.
4.2.1.6. ImNichtanerkennung Fallevon Transaktionen außerhalb der AusübungPlattform
Jegliche Versuche, Geschäfte mit Optionen außerhalb der OptionJETUP-Plattform verpflichtetdurchzuführen, einschließlich mündlicher Vereinbarungen über Rechtsübertragungen, außerhalb der Plattform abgeschlossener schriftlicher Vereinbarungen, notariell beglaubigter Geschäfte, gerichtlicher Entscheidungen über Rechtsübergänge (außer in gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen), tatsächlicher Kontrollübertragungen über Optionen, werden vom Veräußerer NICHT ANERKANNT und sind NICHT VERBINDLICH. Der Veräußerer behält sich derdas Verkäufer,unbedingte denRecht Basiswertvor, innerhalbjegliche von [Anzahl] Tagen nach Erhaltaußerhalb der BenachrichtigungJETUP-Plattform überdurchgeführten Optionsgeschäfte nicht anzuerkennen, die Ausübung der Option gegenüber Personen zu verweigern, die behaupten, Rechte außerhalb der Plattform erworben zu haben, keinerlei Schäden zu ersetzen, die durch Versuche entstanden sind, das festgelegte Verfahren zu umgehen, und Optionen zu sperren, bei denen Versuche einer nicht autorisierten Übertragung festgestellt wurden.
1.7. Erfassungssystem und Optionsregister
Die einzige verlässliche Informationsquelle über Optionsrechte ist das elektronische Register der JETUP-Plattform. Die im Register als Optionsinhaber eingetragene Person wird als solche anerkannt, bis entsprechende Änderungen über die Plattform vorgenommen werden. Dokumente, die nicht durch Einträge im Plattformregister bestätigt sind, haben keine rechtliche Gültigkeit in den Beziehungen zwischen den Parteien.
2. Bedingungen der Optionsübertragung
2.1. Der Veräußerer bestätigt, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Option keinen Dritten gehört, ihre Veräußerung durch die Satzung der Gesellschaft nicht verboten oder eingeschränkt ist, die Option nicht verpfändet ist, nicht unter Arrest steht, nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist und keinen einschränkenden Belastungen unterliegt.
2.2. Der Erwerber kann nach eigenem Ermessen eine beliebige Anzahl von Optionen im Rahmen der von der Plattform festgelegten Grenzen erwerben.
2.3. Der Optionspreis und die Zahlungsmodalitäten werden zum Zeitpunkt der konkreten Transaktion auf der Plattform festgelegt und in der Transaktionsbestätigung dokumentiert.
2.4. Unwiderruflichkeit des Geschäfts
Nach Abschluss dieses Vertrags und Zahlung des AusübungspreisesOptionspreises hat der Erwerber kein Recht auf einseitigen Rücktritt oder einseitige Kündigung des Vertrags, Forderungen auf Rückerstattung gezahlter Beträge werden nicht erfüllt, Hinweise auf Änderung der Umstände werden nicht akzeptiert, das Risiko der Marktänderung trägt der Erwerber. Der gezahlte Optionspreis ist unter keinen Umständen rückerstattbar, außer bei Nichtigkeit des Geschäfts aus gesetzlich vorgesehenen Gründen, Unmöglichkeit der Erfüllung durch Verschulden des Veräußerers oder in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Fällen.
2.5. Obligatorische Verifizierungsverfahren
Der Erwerber ist verpflichtet, das vollständige Identifizierungsverfahren (KYC) und die Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) zu durchlaufen, einschließlich der Vorlage von Dokumenten zur Bestätigung der Identität, der Mittelherkunft, des Steuerstatus und der Abwesenheit internationaler Sanktionen. Die Verweigerung oder das Nichtbestehen dieser Verfahren ist ein Grund für die Verweigerung des Vertragsabschlusses ohne Erstattung der vom Erwerber getragenen Kosten.
2.6. Laufzeit der Option
Die Option ist für einen bei der jeweiligen Emission festgelegten Zeitraum gültig. Nach Ablauf dieser Frist wird eine nicht ausgeübte Option automatisch ohne jegliche Entschädigung für den Erwerber annulliert. Der Erwerber übernimmt das Risiko der Fristversäumnis und verpflichtet sich, deren Ablauf selbständig zu überwachen.
3. Rechte und Pflichten der Parteien
3.1. Der Veräußerer verpflichtet sich:
3.1.1. Die Option gemäß den Bedingungen dieses Vertrags an den KäuferErwerber zu übertragen.
4.3.1.2. Dem Erwerber alle erforderlichen Informationen über die Option und die Gesellschaft in einem Umfang zur Verfügung zu stellen, der die Vertraulichkeitsanforderungen nicht verletzt.
3.1.3. Die Zahlungentsprechende desEintragung Ausübungspreisesim elektronischen Register der JETUP-Plattform sicherzustellen.
3.1.4. Über wesentliche Ereignisse zu informieren, die die Möglichkeit der Optionsausübung beeinflussen.
3.2. Der Erwerber verpflichtet sich:
3.2.1. Den Optionspreis gemäß den Vertragsbedingungen innerhalb von 3 Werktagen zu zahlen.
3.2.2. Die in diesem Vertrag und den Plattformregeln festgelegten Nutzungsbedingungen der Option erfolgteinzuhalten.
3.2.3. Ausschließlich die JETUP-Plattform für jegliche Transaktionen mit der Option zu nutzen.
3.2.4. Wahrheitsgemäße Informationen über sich bereitzustellen und diese aktuell zu halten.
3.2.5. Keine Versuche zu unternehmen, die festgelegten Beschränkungen zu umgehen.
3.2.6. Die Vertraulichkeit bezüglich erhaltener Informationen zu wahren.
3.2.7. Selbständig Nachrichten und Ankündigungen bezüglich der Option zu verfolgen.
3.2.8. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung der Steuergesetzgebung seiner Jurisdiktion zu tragen.
3.3. Die Plattform verpflichtet sich:
3.3.1. Die technische Möglichkeit für den Abschluss und die Erfüllung dieses Vertrags bereitzustellen.
3.3.2. Die Sicherheit und Transparenz des Geschäfts im Rahmen ihrer Pflichten als Informationsvermittler zu gewährleisten.
3.3.3. Die Funktionsfähigkeit des Optionsregisters aufrechtzuerhalten und die Datensicherheit zu gewährleisten.
3.3.4. Verifizierungsverfahren der Teilnehmer gemäß geltendem Recht durchzuführen.
3.4. Rechtsbeschränkungen vor Optionsausübung
Bis zur Ausübung der Option und dem Erhalt des Anteils ist der Erwerber KEIN Gesellschafter (Aktionär) der Gesellschaft, keine Person mit Gesellschaftsrechten in der Gesellschaft, kein Gläubiger der Gesellschaft bezüglich Geldverpflichtungen; er hat KEIN Recht, an der Geschäftsführung der Gesellschaft teilzunehmen, direkt Informationen über die Tätigkeit der Gesellschaft zu erhalten, Dividenden oder andere Zahlungen von der Gesellschaft zu erhalten, irgendwelche Forderungen an die Gesellschaft zu stellen, sich als Investor oder Partner der Gesellschaft darzustellen, Marken und Firmennamen der Gesellschaft zu nutzen, in die operative Tätigkeit der Gesellschaft einzugreifen. Alle Rechte des Erwerbers vor der Optionsausübung bestehen ausschließlich gegenüber dem Veräußerer.
3.5. Risiko des Zwangsrückkaufs
Kritisch wichtige Warnung: Der Erwerber ist informiert, versteht und akzeptiert bedingungslos, dass die Gesellschaft das Recht zum Zwangsrückkauf aller ausgegebenen Optionen bei Eintritt bestimmter Umstände besitzt, einschließlich wesentlicher Verletzung der Verträge mit der Gesellschaft durch den KäuferVeräußerer, durchBedrohung Überweisungder digitalerReputation Buchhaltungseinheitenoder des Geschäfts der Gesellschaft, Anforderungen der Regulierungsbehörden, andere nach Ermessen der Gesellschaft bestimmte Gründe. Bei Aktivierung des Zwangsrückkaufsrechts unterliegen alle Optionen dem obligatorischen Rückkauf, eine Verweigerung der Teilnahme am Rückkauf ist unmöglich, der Rückkaufspreis wird von der Gesellschaft einseitig festgelegt und kann 30% bis 80% des gezahlten Optionspreises betragen. Der Erwerber erkennt an, dass die Entschädigungshöhe wesentlich unter dem gezahlten Preis liegen kann, die Gesellschaft nicht verpflichtet ist, die Entschädigungshöhe zu begründen, die Anfechtung der Entschädigungshöhe äußerst schwierig ist, das Verlustrisiko beim Zwangsrückkauf beim Erwerber liegt.
3.6. Zusicherungen und Garantien des Erwerbers
Der Erwerber bestätigt und garantiert, dass er: alle Risiken des Optionserwerbs sorgfältig geprüft hat, einschließlich der Möglichkeit des vollständigen Verlusts der Investition, den spekulativen Charakter der Investition versteht und zum vollständigen Verlust der investierten Mittel bereit ist, sich nicht auf dasirgendwelche KontoZusicherungen über zukünftige Rentabilität oder Erfolgsgarantien des VerkäufersProjekts aufverlässt, ausreichende Erfahrung und Kenntnisse zur Bewertung der Plattform.Risiken dieser Art von Investitionen besitzt, volle Geschäftsfähigkeit für den Vertragsabschluss besitzt und alle erforderlichen Genehmigungen erhalten hat, die von ihm bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig sind, die Vertragserfüllung seine Verpflichtungen gegenüber Dritten nicht verletzt, über finanzielle Möglichkeiten verfügt, Verluste ohne Schaden für seine finanzielle Lage zu tragen.
5.4. Tokenisierung der Option
5.4.1. Der KäuferErwerber hat das Recht, die erworbene Option ausschließlich mit den Werkzeugenvon der JETUP-Plattform bereitgestellten Instrumenten zu tokenisieren, unter der Bedingung der Einhaltung aller Anforderungen der Plattform zuund tokenisieren.des geltenden Rechts.
5.4.2. Die Tokenisierung der Option wirderfolgt vomdurch Käuferden Erwerber selbständig und auf eigenes RisikoRisiko. durchgeführt.Die Der VerkäuferPlattform und dieder PlattformVeräußerer sindhaften nicht für die FolgenErgebnisse der Tokenisierung derund Optiondie verantwortlich.
5.3. Im Falle der ÜbertragungNutzung der tokenisierten Option.
4.3. Die tokenisierte Option anist einenkein Dritten werden die RechteWertpapier und Pflichtenunterliegt aus dieser Vereinbarung auf den neuen Token-Inhaber übertragen.
6. Rechte und Pflichtennicht der Parteien
6.1. Der Verkäufer verpflichtet sich:
Dem Käufer vollständige und genaue Informationen über den Basiswert zur Verfügung zu stellen.Im Falle der Ausübung der Option den Basiswert gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung an den Käufer zu übertragen.
6.2. Der Käufer verpflichtet sich:
Die Prämie gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung rechtzeitig zu zahlen.Im Falle der Ausübung der Option den Ausübungspreis gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu zahlen.
6.3. Die Parteien haben andere Rechte und tragen andere Verpflichtungen, dieRegulierung durch die geltendeWertpapiermarktgesetzgebung.
4.4. Alle Transaktionen mit tokenisierten Optionen müssen ebenfalls ausschließlich über die JETUP-Plattform oder autorisierte Partnerplattformen erfolgen.
4.5. Bei der Tokenisierung übernimmt der Erwerber zusätzliche technologische und dieseregulatorische VereinbarungRisiken vorgesehenim sind.Zusammenhang mit der Nutzung von Blockchain-Technologien.
7.5. Haftung der Parteien
und Einschränkungen
7.5.1. Für die Nichterfüllung oder unsachgemäßemangelhafte Erfüllung vonder Verpflichtungen aus dieserdiesem VereinbarungVertrag tragenhaften die Parteien Verantwortung gemäß derdem geltenden GesetzgebungRecht Georgiens und dieserden Vereinbarung.Bedingungen dieses Vertrags.
7.5.2. ImDie FallePlattform eineshaftet Verstoßesnicht für die Handlungen der Parteien nach diesem Vertrag und fungiert ausschließlich als Informationsvermittler.
5.3. Haftungsbeschränkung des Veräußerers
Der Veräußerer haftet NICHT für: Änderungen des Marktwerts des Anteils an der Gesellschaft oder dessen Wertverfall auf null, Verschlechterung der finanziellen Lage der Gesellschaft, einschließlich Insolvenz oder Liquidation, Marktveränderungen und Nachfragerückgang für Produkte/Dienstleistungen der Gesellschaft, Entscheidungen und Handlungen der Geschäftsführung der Gesellschaft, einschließlich Reorganisation oder Strategiewechsel, Aktivierung des Zwangsrückkaufsrechts und Höhe der Entschädigung bei solchem Rückkauf, Handlungen anderer Investoren oder Marktteilnehmer, Gesetzesänderungen, die die Tätigkeit der Gesellschaft oder Optionen beeinflussen, Verluste aus dem Weiterverkauf der Option zu niedrigem Preis oder Unmöglichkeit ihres Verkaufs, negative steuerliche Folgen für den Erwerber, technische Ausfälle der Plattform, die nicht mit grober Fahrlässigkeit verbunden sind, Handlungen Dritter, einschließlich Hackerangriffe, Betrug oder Diebstahl, höhere Gewalt, andere Folgen der Investitions- und Geschäftsentscheidungen des Erwerbers.
5.4. Maximale Haftungshöhe
Die Gesamthaftung des Veräußerers aus allen Gründen und Ansprüchen ist auf den vom Erwerber tatsächlich für die Option gezahlten Betrag begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei vorsätzlicher Schadenszufügung, grober Fahrlässigkeit bei der Optionsübertragung oder Verletzung der Vertraulichkeit.
5.5. Haftung des Erwerbers
Bei Verletzung der Vertragsbedingungen durch den VerkäuferErwerber gegenhaftet diedieser Verpflichtungwie zurfolgt: ÜbertragungBei desBereitstellung Basiswertsfalscher beiInformationen: AusübungDer Veräußerer kann vom Vertrag zurücktreten ohne Rückerstattung gezahlter Beträge. Bei Versuchen von Transaktionen außerhalb der OptionJETUP-Plattform: zahltsofortige derSperrung Verkäuferaller demOptionen Käuferohne eineEntschädigung, Vertragsstrafe in Höhe von [0,1]%200% des AusübungspreisesOptionspreises zugunsten des Veräußerers, Verbot der OptionTeilnahme füran jedenzukünftigen TagProjekten. desBei Verzugs.
7.3. Im Falle eines Verstoßes durch den Käufer gegen die ZahlungsbedingungenVerletzung der PrämieVertraulichkeit: oderErsatz desvon Ausübungspreises der Option zahlt der Käufer dem Verkäufer eineReputationsschäden, Vertragsstrafe in Höhe von [0,1]%50% des nichtOptionspreises. gezahltenErstattung Betragsaller Kosten zur Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen.
6. Ausübung der Option
6.1. Das Recht, die Ausübung der Option zu verlangen, entsteht beim Erwerber bei gleichzeitiger Erfüllung folgender Bedingungen: Erhalt des tatsächlichen Eigentumsrechts an dem entsprechenden Anteil an der Gesellschaft durch den Veräußerer, vollständige Zahlung des Optionspreises, Fehlen von Hindernissen für jedendie TagAusübung, einschließlich Sanktionsbeschränkungen, Einhaltung aller Anforderungen des Verzugs.geltenden Rechts.
6.2. Der Veräußerer verpflichtet sich, alle Optionsinhaber über den Eintritt der Ausübungsbedingungen innerhalb von 10 Werktagen durch Veröffentlichung auf der JETUP-Plattform und Versand individueller Benachrichtigungen zu informieren.
6.3. Das Ausübungsverfahren erfolgt ausschließlich über die JETUP-Plattform unter Einhaltung der festgelegten Verfahren. Nach Erhalt einer ordnungsgemäß formalisierten Forderung muss der Veräußerer die Anteilsübertragung innerhalb von 45 Kalendertagen sicherstellen.
6.4. Alle Kosten für die Formalisierung des Eigentumsübergangs am Anteil, einschließlich Notar-, Registrierungs- und sonstiger Gebühren, trägt der Veräußerer.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1. Die Parteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit bezüglich der Vertragsbedingungen (außer öffentlicher Informationen), persönlicher Daten der jeweils anderen Partei, kommerzieller Informationen über das Projekt und technischer Details der Plattform.
7.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben 5 Jahre nach Vertragsbeendigung bestehen.
7.3. Der Erwerber stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Plattform und den Veräußerer zum Zweck der Vertragserfüllung und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu.
8. Höhere Gewalt
8.1. Die Parteien werden von der Haftung für teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung befreit, wenn diese Nichterfüllung eine Folge vonUnter Umständen höherer Gewalt war,werden dieaußergewöhnliche nachund Abschlussunter derden Vereinbarunggegebenen alsBedingungen Folgeunabwendbare außergewöhnlicherUmstände Ereignisseverstanden, eingetreteneinschließlich sind,Naturkatastrophen, dieKriegshandlungen, dieterroristische ParteiAkte, wederEpidemien, vorhersehenVerbotsakte nochvon durchBehörden, angemesseneWirtschaftssanktionen, Maßnahmenmassive verhindernAusfälle konnte.von Kommunikationssystemen.
8.2. ZuDie den Umständenvon höherer Gewalt gehörenbetroffene Ereignisse,Partei aufmuss die anderen Parteien unverzüglich benachrichtigen und dokumentarische Nachweise erbringen. Während der Dauer der höheren Gewalt wird die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen ausgesetzt und es werden keine Vertragsstrafen berechnet.
8.3. Bei einer Dauer der höheren Gewalt von mehr als 6 Monaten kann jede Partei keinenVerhandlungen Einflussüber ausübenVertragsänderungen kanninitiieren oder vom Vertrag zurücktreten.
9. Streitbeilegung
9.1. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht Georgiens und fürist derenentsprechend Auftreten sie keine Verantwortung trägt, zum Beispiel: Erdbeben, Überschwemmung, Feuer sowie Streik, Regierungsdekrete oder Anordnungen staatlicher Stellen.auszulegen.
9.2. StreitbeilegungVor
9.1.Anrufung Alledes StreitigkeitenGerichts und Meinungsverschiedenheiten,müssen die zwischen den Parteien zudas Fragenvorgerichtliche entstehenBeschwerdeverfahren können,zur Streitbeilegung einhalten: Übersendung einer schriftlichen Beschwerde mit Darlegung der Forderungen, Antwortfrist - 30 Kalendertage. Die Nichteinhaltung des Beschwerdeverfahrens ist Grund für die imNichtannahme Textder dieserKlage.
9.3. nichtBei gelöstUnmöglichkeit sind,der werdenStreitbeilegung durch Verhandlungen aufwird der GrundlageStreit den Gerichten in Tiflis oder nach Vereinbarung der geltendenParteien Gesetzgebungeinem gelöst.internationalen Handelsschiedsgericht übergeben.
9.2. Wenn sie während der Verhandlungen nicht gelöst werden, werden strittige Fragen in der durch die geltende Gesetzgebung Georgiens festgelegten Weise gerichtlich gelöst.
10. Schlussbestimmungen
10.1. DieseDieser VereinbarungVertrag tritt mit ihrerZahlungseingang Unterzeichnungund durchEintragung beideim ParteienRegister der JETUP-Plattform in Kraft und istgilt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen durch die Parteien gültig.Parteien.
10.2. Alle Änderungen und Ergänzungen zu dieserdiesem VereinbarungVertrag sind nur gültig,in wennschriftlicher sieForm schriftlichmit vorgenommenZustimmung aller Parteien gültig. Der Dokumentenaustausch über die JETUP-Plattform wird der Schriftform gleichgestellt.
10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
10.4. Der Erwerber darf seine Vertragsrechte nur in der für Optionstransaktionen über die JETUP-Plattform vorgesehenen Weise übertragen. Der Veräußerer darf seine Rechte und vonPflichten ordnungsgemäßnur bevollmächtigtenmit Vertreternschriftlicher Zustimmung der ParteienPlattform unterzeichnet sind.übertragen.
10.3.5. DieseAlle Vereinbarungrechtserheblichen istMitteilungen werden über die Funktionalität der JETUP-Plattform (prioritäre Methode) oder an E-Mail-Adressen gesendet. Mitteilungen gelten als empfangen: bei Versand über die Plattform - sofort, bei E-Mail-Versand - zum Zeitpunkt der Zustellung auf dem Server des Empfängers.
10.6. Dieser Vertrag wird in zweidrei Exemplaren mit gleicher Rechtskraft erstellt,ausgefertigt, einje Exemplareines für jede derPartei Parteien.und eines für die Plattform. Der Vertrag kann in elektronischer Form über die JETUP-Plattform geschlossen werden, was volle Rechtskraft hat.
10.4.7. In allenallem anderenÜbrigen, Angelegenheiten,was diein diesem Vertrag nicht durch diese Vereinbarung vorgesehen sind,ist, werdenrichten sich die Parteien vonnach derdem geltenden GesetzgebungRecht Georgiens und den PlattformregelnRegeln geleitet.der JETUP-Plattform.
Letzte Aktualisierung: 01.05.09.2025